Tagesordnungspunkt 3 – Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2007

3.1. Trinkwassergebühren
Im Zeitraum 11/05 – 10/06 ergab sich ein ungewöhnlich hoher, rechnerischer Wasserverlust im unteren Leinach von c. 13.700 Kubikmetern. Trotz einiger Wasserrohrbrüche kann dieser hohe Wert nicht nachvollzogen werden. Die Verwaltung vermutet, dass durch das frühzeitige Ablesen der Wasseruhren (viele haben das schon weit vor dem 31.10. getan) sich die Differenz ergibt zwischen der tatsächlich bis 31.10. verbrauchten und der (frühzeitig) gemeldeten Menge. Trotzdem bleibt die Trinkwassergebühr konstant bei 1,50 Euro/Kubikmeter. Auch die Grundgebühr wird nicht angehoben. Um wieder eine eindeutige Verbrauchszahl ermitteln zu können, wird im kommenden Jahr die Wasseruhr wieder von den Gemeindebediensteten abgelesen.

3.2. Brauchwassergebühren für die Wasserzapfstelle
Auch hier bleibt es bei den bisherigen Gebühren:
– Großabnehmer 30 Euro
– Kleinabnehmer 10 Euro

Tagesordnungspunkt 5 – Neuerlass der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer
In diesem TOP ging es um die Besteuerung von Kampfhunden. Z.Zt. sind keine im Gemeindegebiet gemeldet. Um das auch für die Zukunft zu sichern wäre dafür ein möglichst hoher Steuerbetrag anzusetzen. Der Vorschlag seitens der Verwaltung lag bei 200 Euro/Jahr. Das erschien den Gemeinderäten zu niedrig. Die Steuer wurde auf 500 Euro/Jahr festgesetzt. Somit ergeben sich folgende Jahresbeträge:
– für den ersten Hund 26 Euro
– für den zweiten Hund 52 Euro
– für jeden weiteren 78 Euro
– für Kampfhunde 500 Euro

Dazu einige Informationen, welche Rassen unter die Bezeichnung „Kampfhund“ fallen.

Kategorie 1 (hier wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet)
– Pit-Bull
– Bandog
– American Staffordshire Terrier
– Staffordshire Bullterrier
– Tosa-Inu

Kategorie 2 (hier wird die Eigenschaft als Kampfhund solange vermutet, bis der Nachweis erbracht wurde, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist. Die Feststellung muss durch einen Tierarzt erfolgen.)
– Alano
– American Bulldog
– Bullmastiff
– Bullterrier
– Dane Corso
– Dog Argentino
– Dogue de Bordeaux
– Fila Basileiro
– Mastiff
– Mastin Espanol
– Mastino Napoletano
– Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
– Perro de Presa Mallorquin
– Rottweiler

Nicht nachvollziehbar für die UBL-Fraktion war die mehrheitliche Entscheidung, den Absatz 5 des Paragraphen 5 a nicht zu streichen. Dieser lautet:

„Der erhöhte Steuersatz nach § 5 Absatz 2 (500 Euro) entfällt bei Tatbeständen nach § 5a Absatz 3 (Kategorie 2) mit Ablauf des Kalendermonats, in dem eine Bescheinigung ausgestellt wurde. Aus unserer Sicht bleibt ein Kampfhund ein Kampfhund, auch wenn ein Tierarzt bescheinigt, dass der Hund „keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist“. Deshalb müsste dieser Absatz entfallen und der Halter trotzdem den höheren Steuerbetrag zahlen.

Sonstiges:
Es wurde informiert, dass die Ampelregelung in der Zellinger Straße vermutlich über die Feiertage bleibt. Die ausführende Firma wird die Straße nicht komplett fertig machen können.

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