Liebe Leinacherinnen, liebe Leinacher,
verständlicherweise ist das Thema Kommunalpolitik in den vergangenen Wochen nach der – für die UBL so erfolgreichen – Kommunalwahl am 15. März stark in den Hintergrund gerückt.
Nichtsdestotrotz hat am Dienstag, den 27.04.2020, der alte Gemeinderat zum letzten Mal getagt und zwar, zur Wahrung des Abstandes, in der Leinachtalhalle und nicht im Kaderschafka-Haus. Dabei wurden die scheidenden Gemeinderäte von Bürgermeister Uwe Klüpfel verabschiedet, ehe er selbst nochmals seine 18jährige Amtszeit Revue passieren ließ.
Am Dienstag, den 12.05.2020, findet dann die erste Sitzung, die konstituierende Sitzung, für den neuen Gemeinderat 2020-2026 statt, ebenfalls wieder in der Leinachtalhalle. Diesbezüglich haben bisher, trotz aller Be- und Einschränkungen, zahlreiche Telefonate, Telefonkonferenzen und genehmigte Fraktionstreffen mit entsprechender Abstandswahrung stattgefunden.
In dieser ersten Sitzung wird der neue Bürgermeister Arno Mager vom ältesten Ratsmitglied, Erhard Franz, vereidigt. Arno Mager wird dann die Sitzung leiten und zunächst die neuen Gemeinderatsmitglieder vereidigen.
1Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. 2Die Eidesformel lautet:„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ 3Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. 4Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, daß es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. 5Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. 6Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluß an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.
Art. 31, Abs. 4 GO
Es folgen Vorschlag und Wahl des zweiten Bürgermeisters und – nach derzeitigem Kenntnisstand – auch Abstimmung über und Wahl eines dritten Bürgermeisters. Letzteres wird von der UBL jedoch keine Unterstützung finden.
Außerdem werden die Fraktionssprecher benannt und die Größe und Besetzung der Ausschüsse (Bauausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss) bestimmt. Die Größe des nichtbeschließenden Bauausschusses wird sich nach derzeitigem Stand auf sechs oder neun Gemeinderatsmitglieder belaufen. Aus haushaltsrechtlichen, sprich kostensparenden Gründen, bevorzugt die UBL die Version mit sechs Plätzen.
Ebenso werden die Beauftragten für Kinder, Jugend und Senioren sowie für den Abwasserzweckverband Zellinger Becken und der Agenda-Beauftragte bestimmt.
Aus UBL-Sicht sieht die Postenbesetzung wie folgt aus:
Weitere Themen sind nach heutigem Stand für die öffentliche Sitzung noch nicht bekannt.
Nichtöffentlich werden dann die Verfügungsmittel des Bürgermeisters und die Entlohnung des zweiten (und dritten) Bürgermeisters sowie der Gemeinderäte festgelegt. Das Ergebnis hierüber wird veröffentlicht.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die kommenden Monate und Jahre sicherlich im Zeichen von Covid-19 stehen werden, sowohl was die Tagungsmodalitäten des Gemeinderates, vor Allem aber die gemeindlichen Finanzen (wegbrechende Steuereinnahmen und sinkende Schlüsselzuweisungen) anbelangt und so gilt schon vor der ersten Sitzung mehr denn je, Gelder und Kosten einzusparen, wo es nur geht!
Wir laden Sie herzlich zur konstituierenden Sitzung ein! Diese wird ebenfalls in der Leinachtalhalle stattfinden. Lernen Sie den neuen Bürgermeister und den neuen Gemeinderat kennen, in der großen Halle kann der notwendige Abstand garantiert werden.
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