Von den Meisten unbemerkt läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt der B26n von Arnstein bis Müdesheim. Zwar könnte man meinen, dass dieser Bauabschnitt die Gemeinde Leinach nicht betrifft, jedoch ist es der erste Schritt zu Umsetzung des Gesamtvorhabens und schon hier sollten deshalb möglichst viele Einwendungen seitens der in der Gesamtschau betroffenen Gemeinden, Verbände und Einzelpersonen eingehen, um so zu signalisierien, dass man das Bauvorhaben in seiner Gesamtheit ablehnt. Hier wurden zahlreiche Gründe zusammengetragen, warum man persönlich betroffen sein kann, auch wenn man nicht im Bereich des ersten Bauabschnitts wohnt.

Es kann tatsächlich jeder Bürger, nicht nur direkt Betroffene (z.B. Grundstückseigentümer), seine Einwendungen gegen den Bau dieser Straße bei der Regierung von Unterfranken vorbringen. Hierzu hat die Initiative „Bürger und Kommunen gegen die Westumfahrung/B26n e.V.“ auf ihrer Webseite entsprechende Musterschrieben und -formulierungen für die jeweils betroffenen Personenkreise erstellt. Diese wären bis zum 12.11.2021 an die Regierung zu schicken, damit sie Berücksichtigung finden. Auf der Seite können auch die Planfeststellungsunterlagen eingesehen werden.

Hier die Formulare zum direkten Download:

Für Grundstückseigentümer oder Pächter

Für indirekt betroffene Menschen (praktisch jeder!)

Für Landwirte